Bannertausch

Dienstag, 31. August 2010

Im Gegensatz zu Aktien haben Immobilien hiermit einen umfangreichen Vorteil

Die von der Bundesregierung geplante Abgeltungssteuer, die innerhalb der
umfangreichen Unternehmenssteuer eine erhebliche Rolle spielt, ist weiterhin
für Immobilienanleger ohne Belang.

Im Gegensatz zu Aktien haben Immobilien hiermit einen umfangreichen Vorteil.
Für Wertsteigerungen wird auf Immobilien keine Abgeltungssteuer, bei
Einhaltung der Spekulationsfrist, anfallen, wohingegen Aktieninvestitionen
ohne Spekulationsfrist auskommen müssen und die vollen Kursgewinne, egal zu
welchem Zeitpunkt der Verkauf statt findet, versteuert werden müssen und
dies mit der pauschalen 25 Prozent Abgeltungssteuer. Dies gilt für alle
Aktienpapiere, die nach dem 1. Januar 2009 erworben werden. Ein steuerfreier
Verkauf einer Mietimmobilie ist folglich auch nach 2009 möglich, wenn die
zehnjährige Spekulationsfrist eingehalten wird, was in der Regel aufgrund
der Renditen und Wertsteigerungen ohnehin zum langfristigen Plan des
Anlegers zählt.


Bei Eigenheimen und vermieteten Objekten bleibt also alles beim Alten.
Selbst- genutzte Immobilien können nach wie vor steuerfrei veräussert
werden, bei nicht selbstgenutzten Objekten bleibt ein Verkauf mit Gewinn
nach zehn Jahren steuerbefreit.

Kurzum: Immobilien sind gegenüber anderen Formen der Geldanlage ab 2009
insgesamt im Vorteil.

Interessant wird es besonders für Vermieter. Sie können auch nach 2009 ihre
Schuldzinsen für Baufinanzierung von den Mieteinnahmen abziehen - und zwar
zum persönlichen Steuersatz. Für Gutverdiener wird das Schuldenmachen
dadurch noch attraktiver.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen