Die Nebenkosten, die bei einer vermieteten Immobilie anfallen, werden
aufgeteilt in umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten.
Umlagefähige Nebenkosten sind z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom,
Müllabfuhr etc., diese zahlt der Mieter zusammen mit der Kaltmiete an die
Hausverwaltung.
Nicht umlagefähige Nebenkosten, also Kosten die der Eigentümer zu tragen
hat, sind die Kosten für die Haus- u. Mietverwaltung und die
Instandhaltungsrücklage. Die Kosten für Haus- und Mietverwaltung sind
steuerlich absetzbar, die Instandhaltungsrücklage nicht, da diese, wie die
Tilgung, nicht zur direkten Kostenseite zählt.
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