Steuervorteile / Werbungskosten
Neben der Wertstabilität und den Ertragschancen durch Mieteinnahmen sind
Immobilien auch aus steuerlichen Aspekten interessant.
Bei vermieteten Immobilien können bestimmte Werbungskosten mit den
entsprechenden Mieteinnahmen verrechnet werden. Übersteigen die
Werbungskosten die Mieteinnahmen, so entstehen "Verluste aus Vermietung und
Verpachtung", die steuerlich geltend gemacht werden können.
Zu den Werbungskosten zählen z.B.: die Finanzierungskosten (Kreditzinsen,
Nebenkosten und Geldbeschaffungskosten), die Abschreibungen (Absetzung für
Abnutzung =AfA), der Erhaltungsaufwand und die sonstigen Werbungskosten.
Hinzu kommt natürlich auf der Einnahmenseite noch die Steuerrückerstattung,
die sich aus der Abschreibung der Immobilie und der damit verbundenen
steuerlichen Geltendmachung ergibt.
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