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Dienstag, 31. August 2010

Im Gegensatz zu Aktien haben Immobilien hiermit einen umfangreichen Vorteil

Die von der Bundesregierung geplante Abgeltungssteuer, die innerhalb der
umfangreichen Unternehmenssteuer eine erhebliche Rolle spielt, ist weiterhin
für Immobilienanleger ohne Belang.

Im Gegensatz zu Aktien haben Immobilien hiermit einen umfangreichen Vorteil.
Für Wertsteigerungen wird auf Immobilien keine Abgeltungssteuer, bei
Einhaltung der Spekulationsfrist, anfallen, wohingegen Aktieninvestitionen
ohne Spekulationsfrist auskommen müssen und die vollen Kursgewinne, egal zu
welchem Zeitpunkt der Verkauf statt findet, versteuert werden müssen und
dies mit der pauschalen 25 Prozent Abgeltungssteuer. Dies gilt für alle
Aktienpapiere, die nach dem 1. Januar 2009 erworben werden. Ein steuerfreier
Verkauf einer Mietimmobilie ist folglich auch nach 2009 möglich, wenn die
zehnjährige Spekulationsfrist eingehalten wird, was in der Regel aufgrund
der Renditen und Wertsteigerungen ohnehin zum langfristigen Plan des
Anlegers zählt.


Bei Eigenheimen und vermieteten Objekten bleibt also alles beim Alten.
Selbst- genutzte Immobilien können nach wie vor steuerfrei veräussert
werden, bei nicht selbstgenutzten Objekten bleibt ein Verkauf mit Gewinn
nach zehn Jahren steuerbefreit.

Kurzum: Immobilien sind gegenüber anderen Formen der Geldanlage ab 2009
insgesamt im Vorteil.

Interessant wird es besonders für Vermieter. Sie können auch nach 2009 ihre
Schuldzinsen für Baufinanzierung von den Mieteinnahmen abziehen - und zwar
zum persönlichen Steuersatz. Für Gutverdiener wird das Schuldenmachen
dadurch noch attraktiver.

Immobiliengewinn nach Ablauf dieser Frist absolut steuerfrei

Die Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt zehn Jahre. Das bedeutet, wenn
zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, muss ein
eventueller Gewinn versteuert werden. Die Spekulationsfrist wurde zum Schutz
der Mieter von einstmals 2 Jahren auf diesen heutigen Wert gesetzlich
festgelegt. Dies bedeutet, dass ein realisierter Immobiliengewinn nach
Ablauf dieser Frist absolut steuerfrei ist!
Ein weiteres wichtiges Kriterium, das für die Immobilie als Anlageform
spricht.

Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten

Die Nebenkosten, die bei einer vermieteten Immobilie anfallen, werden
aufgeteilt in umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten.

Umlagefähige Nebenkosten sind z.B. Gebäudeversicherung, Wasser, Strom,
Müllabfuhr etc., diese zahlt der Mieter zusammen mit der Kaltmiete an die
Hausverwaltung.
Nicht umlagefähige Nebenkosten, also Kosten die der Eigentümer zu tragen
hat, sind die Kosten für die Haus- u. Mietverwaltung und die
Instandhaltungsrücklage. Die Kosten für Haus- und Mietverwaltung sind
steuerlich absetzbar, die Instandhaltungsrücklage nicht, da diese, wie die
Tilgung, nicht zur direkten Kostenseite zählt.

Verluste aus Vermietung und Verpachtung - Steuervorteile - Werbungskosten

Steuervorteile / Werbungskosten

Neben der Wertstabilität und den Ertragschancen durch Mieteinnahmen sind
Immobilien auch aus steuerlichen Aspekten interessant.
Bei vermieteten Immobilien können bestimmte Werbungskosten mit den
entsprechenden Mieteinnahmen verrechnet werden. Übersteigen die
Werbungskosten die Mieteinnahmen, so entstehen "Verluste aus Vermietung und
Verpachtung", die steuerlich geltend gemacht werden können.
Zu den Werbungskosten zählen z.B.: die Finanzierungskosten (Kreditzinsen,
Nebenkosten und Geldbeschaffungskosten), die Abschreibungen (Absetzung für
Abnutzung =AfA), der Erhaltungsaufwand und die sonstigen Werbungskosten.

Hinzu kommt natürlich auf der Einnahmenseite noch die Steuerrückerstattung,
die sich aus der Abschreibung der Immobilie und der damit verbundenen
steuerlichen Geltendmachung ergibt.

Eigentumswohnung z.B. als Sicherheit für einen Kredit dienen.

Bezahlte Immobilie als Sicherheit zur Darlehensaufnahme

Eine Immobilie als Sicherheit ist bei Banken sehr beliebt. So kann eine
bereits bezahlte Eigentumswohnung z.B. als Sicherheit für einen Kredit
dienen.

Inflation oder die Vernichtung von Vermögen

Primäres Ziel jeder Geldanlage muss es immer sein, mindestens einen Ertrag
zu erzielen, der oberhalb der Inflation liegt. Sachwert schlägt Geldwert!
Auch wenn wir in Deutschland vergleichsweise niedrige Inflationsraten
vorweisen können, die schleichende Geldentwertung frisst jedes Jahr etliches
Vermögen auf. So manches Sparbuch oder Sparvertrag verbucht nach Abzug von
Steuern und Inflation oft sogar eine negative Rendite.

„Vermieter“ und somit Besitzer von Immobilien können hier entgegen wirken.
Die Miete kann dem Inflationsverlauf angepasst werden. Bei einer
Finanzierung mit Fremdmitteln verringert die Inflation sogar die Rückzahlung
der Darlehen. Ein Immobilienanleger nutzt folglich die Inflation für seinen
Anlageerfolg und das vollautomatisch und ganz natürlich.

Immobilien waren und sind die Investmentprodukte

Sachwerte und somit Immobilien waren und sind die Investmentprodukte die
Anlegern die konstantesten und sichersten Erträge bieten können.
Kaum eine Geldanlage vereinigt Sicherheit und Ertragschancen so gut wie eine
Kapitalanlage in vermietete Immobilien. Neben einer hohen Sicherheit bieten
Immobilien Inflationsschutz, Steuervorteile, Rendite und eine zusätzliche
Einkommensquelle im Alter.
Nichts ist so sicher wie ein Sachwert, denn er ist greifbar und kann nicht
von heute auf morgen wertlos werden, wie es mit einigen Wertpapieren der
letzten Jahre der Fall war. Außerdem: das Motto „ein Dach über dem Kopf
haben“ hat oberste Priorität, denn „nicht wohnen, geht nicht“!